Pflegehilfsmittelpauschale


Was ist eine Pflegehilfsmittelpauschale?

Eine Pflegehilfsmittelpauschale ist eine finanzielle Hilfe, die Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, zusteht. Kern der Pauschale ist es, dass eine pflegebedürftige Person jeden Monat Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro kostenlos erhalten kann. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 40 des Sozialgesetzbuches (SGB XI).

Wer kann die Pauschale in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich steht die Pauschale jeder Person zu, die einen Pflegegrad aufweist. Dabei ist es nicht relevant, welcher Pflegegrad vorliegt. Darüber hinaus muss die Person in einem häuslichen Umfeld gepflegt werden.

Welche Pflegehilfsmittel kriegt man mit der Pauschale?

Die Pflegehilfsmittelpauschale bezieht sich auf alle Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Hierzu gehören beispielsweise Desinfektionsmittel, Mundschutz und Handschuhe. Technische Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise ein Pflegebett, sind nicht Bestandteil der Pauschale.

Die Menge an Pflegehilfsmittel richtet sich immer nach dem Preis. Die Pauschale ist bei 40 Euro gedeckelt. Dies bedeutet, dass man die Menge an Hilfsmitteln frei kombinieren kann, solange der Preis in Summe unter 40 Euro liegt.

Liegen die Kosten für die Hilfsmittel in einem Monat über 40 Euro, hat die pflegebedürftige Person die Mehrkosten selbst zu tragen.

Wie kann man eine Pflegehilfsmittelpauschale beantragen?

Die Pauschale muss bei einer Pflegekasse beantragt werden. Hierfür reicht in der Regel ein formloser Antrag aus. Es ist empfehlenswert, sich auf der Webseite der zuständigen Pflegekasse vorab zu informieren, um zu überprüfen, ob dort entsprechende Formulare angeboten werden.

Kann man sich die Pflegehilfsmittelpauschale auch auszahlen lassen?

Eine Auszahlung der Pauschale ist nicht möglich. Die Pauschale bezieht sich auf die Erstattung der Kosten für erworbene Pflegehilfsmittel. Mit Ihrem Antrag auf die Pflegehilfsmittelpauschale können Sie die entsprechenden Rechnungen miteinreichen. Wenn die Pflegekasse ihrem Antrag genehmigt, erhalten Sie die Kosten für die Hilfsmittel von der Pflegekasse erstattet.

Kann man die Pflegehilfsmittelpauschale auch für eine Pflegebox nutzen?

Die Pauschale kann selbstverständlich auch für den Erwerb von Pflegeboxen genutzt werden. Eine Pflegebox beinhaltet mehrere Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die der Kunde selbst festlegen kann. Jeden Monat verschickt der Anbieter die Box per Post zum Kunden. Dadurch muss man die Produkte nicht jeden Monat selbst einkaufen. Auch um den Antrag auf Erstattung der Kosten kümmert sich der Pflegeboxen-Anbieter in der Regel.

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